von Leonhard Holzer // 15. Oktober. 2024
Die wichtigsten
Kaufbegriffe für Einsteiger.
Der Kauf einer Immobilie ist für viele ein bedeutender Schritt – und häufig eine komplexe Angelegenheit. Begriffe, die im Kaufprozess auftauchen, können schnell überwältigend wirken. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, erklären wir sieben wesentliche Begriffe, die Sie unbedingt kennen sollten.
Das Lexikon der
Immobilienbranche – Teil 01
1. Das Kaufanbot
Das Kaufanbot ist der erste rechtlich bindende Schritt im Immobilienkauf. Es handelt sich um ein schriftliches Angebot des Käufers an den Verkäufer, die Immobilie zu einem bestimmten Preis und zu festgelegten Bedingungen zu erwerben. Wichtig: Mit der beidseitigen Unterzeichnung eines Kaufanbots verpflichten sich sowohl der Käufer, die Immobilie zu erwerben, als auch der Verkäufer, diese zu den vereinbarten Bedingungen zu verkaufen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Inhalte sorgfältig zu prüfen.
Tipp: Lesen Sie sich das Kaufanbot aufmerksam durch und fragen Sie bei Unklarheiten den zuständigen Makler oder Bauträger. Es sollte keine Unsicherheiten mehr geben, bevor Sie unterschreiben. So lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden!
2. Nutzwertgutachten
Das Nutzwertgutachten spielt eine zentrale Rolle bei Eigentumswohnungen. Es ermittelt, welchen “Nutzwert” die einzelnen Wohnungen in einem Gebäude im Verhältnis zueinander haben, basierend auf Faktoren wie Größe, Lage und Ausstattung (Garten, Balkon, Terrasse, Kellerabteil, usw.). Der Nutzwert dient unter anderem als Grundlage für die Berechnung von Betriebskosten und die Aufteilung des Gemeinschaftseigentums.
Tipp: Ohne ein solches Gutachten kann keine klare Regelung für Wohnungseigentum getroffen werden – ein unverzichtbarer Bestandteil bei Wohnhäusern mit mehreren Eigentümern.
3. Treuhandkonto
Beim Kauf einer Immobilie fließt der Kaufpreis über ein Treuhandkonto. Dieses wird von einem Treuhänder (in der Regel einem Notar oder Rechtsanwalt) verwaltet, um sicherzustellen, dass die Richtigkeit des Verkaufsprozesses eingehalten wird. Das Treuhandkonto bietet Käufern und Verkäufern höchste Sicherheit. Im Bereich einer noch zu errichtenden Immobilie, bietet neben dem Treuhandkonto auch das BTVG (Bauträgervertragsgesetz) dem zukünftigen Eigentümer eine große Sicherheit – denn hier wird der Kaufpreis nach Bauabschnitten in Raten abbezahlt. Der Bauträger finanziert die Bauabschnitte vor, welche vor der Teilzahlung vom Bausachverständigen bestätigt werden müssen.
Tipp: Informieren Sie sich über den Treuhänder, lesen Sie die Treuhändervereinbarung genau durch und fragen Sie bei Unklarheiten immer nach! Dafür ist der Treuhänder ja schließlich da.
4. Energieausweis
Der Energieausweis zeigt die Energieeffizienz eines Gebäudes auf und gibt unter anderem an, wie viel Energie für Heizung und Klimatisierung benötigt wird. Er ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Indikator für zukünftige Betriebskosten. Auch wird dieser in Zukunft bei Immobilien durch die geplante Dekarbonisierung der Immobilienwirtschaft eine immer wichtigere Rolle spielen. (siehe Factsheet EU Green Deal zur Immobilienwirtschaft)
Tipp: Vergleichen Sie die Energieeffizienzklassen (A++ bis G), bevor Sie eine Immobilie kaufen. Eine bessere Klasse bedeutet, dass mit weniger Energiekosten für Heizung und Kühlung zu rechnen ist – ein wichtiger Punkt für das zukünftige Wohlbefinden in der Wohnung und fürs Geldtascherl.
5. Wohnungseigentum vs. Miteigentum
Der Wohnungseigentumsvertrag bildet die Grundlage für die rechtlichen Beziehungen zwischen den Wohnungseigentümern. Er regelt, dass alle Miteigentümer einander das exklusive Nutzungsrecht an bestimmten Wohnungen, selbstständigen Räumlichkeiten (wie etwa Geschäftsräumen, Garagen, etc.) oder Kfz-Abstellplätzen einräumen. Darüber hinaus können im Vertrag Bestimmungen zur Verteilung besonderer Kosten, zur Verwaltung sowie zur Nutzung der gemeinschaftlichen Teile (Stiegenhaus, Kinderspielplatz, usw.) der Liegenschaft festgelegt werden.
Tipp: Prüfen Sie vor dem Erwerb einer Immobilie den Wohnungseigentumsvertrag, insbesondere in Bezug auf Sondernutzungsrechte (z. B. an Gärten oder Stellplätzen) und Regelungen zu Betriebskosten. Auch hier ist der zuständige Makler oder Bauträger der richtige Ansprechpartner. Bitte beachten Sie, dass Änderungen am Vertrag nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich sind.
6. Bauträgervertrag
Ein Bauträgervertrag ist ein Kaufvertrag zwischen dem Käufer und einem Bauträger. Er regelt den Erwerb einer Immobilie, die noch nicht vollständig errichtet wurde und enthält die Rechte und Pflichten beider Parteien. Hier spielt auch das bereits oben genannte BTVG (Bauträgervertragsgesetz) und das KSchG (Konsumentenschutzgesetz) eine große Rolle. Wesentliche Bestandteile von Bauträgerverträgen sind unter anderem Pläne (zur Außenanlage, Kellerabteile, Parkplätze, Wohnung), die Bau- und Ausstattungsbeschreibung, Energieausweis, Baugenehmigung und weitere wichtige Informationen wie z.B.: zu Förderungen. Der Vertrag sollte auch detaillierte Angaben zu Rücktrittsrechten, Terminen, Fristen, Kosten und Leistungen enthalten.
Tipp: Kaufen Sie niemals eine noch zu errichtende Wohnung/Haus ohne einen solchen Bauträgervertrag. Dieser schützt Sie vor selbsternannten und unerfahrenen Bauträgern!
Der Immobilienkauf erfordert sorgfältige Prüfung und rechtliche Absicherung bei Verträgen, Gutachten und Energieeffizienz, um Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten.
Unser Fazit:
Das Verständnis dieser Begriffe erleichtert Ihnen den Kaufprozess erheblich und schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen. Sollten Sie weitere Fragen haben, steht das Insula-Team Ihnen gerne beratend zur Seite.
P.S.: Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung – vom ersten Kaufanbot bis zur Übergabe Ihrer Traumimmobilie